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Carografie, Caroline Nagl - deine Fotografin
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Carografie, Caroline Nagl - deine Fotografin

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert am 10.02.2026
Dein Vertragspartner ist
Carografie – Caroline Nagl
Sandfeldstraße 3
3374 Säusenstein

  1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen: 
    1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Caroline Nagl durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Diese gelten – sofern keine Änderung durch den Fotografen bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
    2. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers, der Fotografin gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, Kunden, finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
    3. “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative, Fotobücher usw.). Der Auftraggeber, Kunde, erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt. Der Auftragnehmer, die Fotografin kann die Fotografien selbst oder durch Dritte durchführen lassen.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
  2. Urheberrechtliche Bestimmungen:
    1. Lichtbilder und Filmwerke sind urheberrechtlich geschützte Werke iSd §§ 1, 3, 4 UrhG. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Herstellers (§§ 14ff,73ff UrhG) stehen ausnahmslos dem Fotografen zu. Der Fotograf hat mit Ausnahme der in § 42 UrhG normierten Rechte das ausschließliche Verwertungsrecht, d.h. das ausschließliche Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen öffentlich vorzuführen, durch Rundfunk zu senden und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Eine Nutzung ist in diesem Fall nur nach Maßgabe einer vom Fotografen erteilten Nutzungsbewilligung zulässig (vgl. Punkt 3.6.). § 75 UrhG gelangt nicht zur Anwendung.
    2. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2,73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrages) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.
    3. Herstellerbezeichnung:
      Für Privatkunden: Bei Veröffentlichung hat der Kunde im oder am Bild einen lesbaren Urhebervermerk anzubringen (©Carografie – Caroline Nagl oder einen Verweis auf die Webseite www.carografie.at). Bei der Nutzung auf Twitter, Facebook oder Instagram ist auf den Nutzernamen der Fotografin in Form @carografie_caroline_nagl zu verlinken. Werden Bilder ohne eindeutige Namensnennung der Fotografin gepostet bzw. veröffentlicht, wird das Urheberrecht verletzt. Eine Befreiung von der Nennung der Fotografin auf Social Media ist gegen einen Aufpreis von 100€ pro Shooting möglich. Die Verletzung der Nennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.

      Für Geschäftskunden: Bei Veröffentlichung der Bilder auf einer Unternehmenswebsite bzw. in diversen Werbemitteln hat der Kunde einen klar lesbaren Urhebervermerk anzubringen (z.B. Foto: ©Carografie – Caroline Nagl). Eine Befreiung von der Nennung der Fotografin auf Social Media ist gegen einen Aufpreis von min. 150€ pro Shooting möglich. Dieser Preis variiert je nach Auftragsgröße.
    4. Bei Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte hat die Fotografin nach Maßgabe der §§ 81ff UrhG zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz, Urteilsveröffentlichung etc. Die Ansprüche stehen dem Fotografen unabhängig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung der Pflicht zur Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (§ 87 Abs 2 UrhG) unbeschadet eines hinzukommenden Vermögensschadens (§ 87 Abs 1 UrhG) zumindest ein Betrag in Höhe des angemessenen Entgelts (§ 86 UrhG) zu.
    5. Die Fotografin hat regelmäßig ein Interesse, ausgewählte Bilder der Fotoreportage für Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen, um andere Auftraggeber von der Qualität ihrer Arbeit überzeugen zu können.
    6. Die Fotografin darf bis auf Widerruf z.B. ausdrückliche schriftliche Vereinbarung die entstandenen Lichtbilder für ihre Eigenwerbung verwenden und der Auftraggeber verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere auf das Recht am eigenen Bild gem. §78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. §1041 ABGB. Die Veröffentlichung umfasst das Teilen der Lichtbilder sowie personenbezogenen Daten auf z.B. der Website, auf Print Produkten (z.B. in Fachmagazinen, Flyer, Anzeigen und Messe-Aufsteller) und auch auf Social Media(z.B. der Facebook, Instagram oder Pinterest Seite). Der Kunde hat die Pflicht, alle anwesenden Personen oder Teilnehmer über die Möglichkeit einer Veröffentlichung zu unterrichten und deren Einverständnis einzuholen. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde.
    7. Für Privatkunden: Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Kunden. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Vervielfältigung und Weitergabe zum privaten Gebrauch an Familie, Freunde und Hochzeitsgäste ist erlaubt. Dazu zählen z.B. das Ausdrucken, Erstellen von Alben und Fotogeschenken, Veröffentlichung in persönlichen Social Media Profilen mit entsprechendem Urhebervermerk. Jede Veränderung, Weiterverarbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Kunden grundsätzlich nicht gestattet ist. Dazu zählt zum Beispiel, wenn die Location Bilder von ihren Räumlichkeiten für die Nutzung auf deren Webseite, Social-Media Plattformen oder Printwerbung zur Verfügung gestellt bekommen möchte. Dies ist gesondert zwischen den jeweiligen Vertragsparteien abzusprechen. Im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Kunden selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Kunden oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
    8. Für Geschäftskunden: Für die kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe der Bilder an Dritte ist ein Vertrag notwendig, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Bei der kommerziellen Nutzung ist das Vervielfältigen der Bilder auf Flyer, Broschüren, Zeitschriften, Messe Aufstellern, Websites etc. berücksichtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Werk anders als vereinbart zu verwenden.
    9. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht der Fotografin im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Werknutzungsentgelt in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu.
    10. Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 2.3 oben) erfolgt.
    11. Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Veröffentlichung im Internet ist dem Fotograf die Webadresse mitzuteilen.
  3. Angebot und Vertragsabschluss
    1. Grundlage des Vertrags ist das jeweilige Angebot der Fotografin, in dem die vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgelegt sind. Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, sind Angebote der Fotografin freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für Angaben in Preislisten, Prospekten, auf der Website oder in sonstigen Werbematerialien. Angebote gelten – sofern nicht anders angegeben – 7 Tage ab Angebotsdatum.
    2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot der Fotografin schriftlich (z. B. per E-Mail) annimmt oder die Annahme von der Fotografin schriftlich bestätigt wird.
    3. Mündliche Vereinbarungen (persönlich oder telefonisch) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch die Fotografin. Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist stets das bestätigte Angebot.
    4. Die Fotografin nutzt zur Erbringung ihrer Leistung gegenüber ihren Kunden den Dienst https://app.kreativ.management. Dieser bietet ihr insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von ihr betreuten Kunden/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen der Fotografin und ihren Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher die Fotografin einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag hat.
  4. Eigentum am Filmmaterial – Archivierung:
    1. Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte an den von der Fotografin erstellten Fotografien verbleiben bei der Fotografin.
    2. Die Vervielfältigung, Verbreitung, Speicherung oder Veröffentlichung der Fotografien in Online-Datenbanken, Cloud-Systemen, elektronischen Archiven, im Internet oder Intranets ist nur im Rahmen der jeweils eingeräumten Nutzungsrechte zulässig.
      Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.
    3. Die Fotografin bewahrt die Daten sorgfältig auf. Eine Verpflichtung zur dauerhaften Archivierung besteht nicht. Die Fotografin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet die Bilddaten nach Ablauf von 12 Monaten ab Abschluss des Auftrags zu löschen. Eine erneute Zurverfügungstellung von Bildmaterial nach Übergabe ist – sofern noch vorhanden – nicht geschuldet und kann gesondert verrechnet werden. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Kunden keinerlei Ansprüche zu.
    4. Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung von Bilddaten haftet die Fotografin ausschließlich bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
  5. Kennzeichnung
    1. Die Fotografin ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihr geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit ihrer Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesonders auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
  6. Leistung und Gewährleistung
    1. Die Fotografin wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sie kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Kunde keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
    2. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitete, hochauflösende Bilddateien im JPG-Format. Die Herausgabe unbearbeiteter Rohdaten (RAW-Dateien) ist ausgeschlossen. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, die Rohdaten nach Übergabe der bearbeiteten Bilder aufzubewahren.
    3. Die Auswahl der dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bilder erfolgt durch die Fotografin nach fachlichen und qualitativen Kriterien. Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher erstellter Aufnahmen besteht nicht.
    4. Die Übergabe der Vorschaubilder sowie der final bearbeiteten Bilder erfolgt in digitaler Form über eine Online-Galerie (z. B. Scrappbook) mittels Download-Link, der per E-Mail oder WhatsApp übermittelt wird. Hierbei können die fertig bearbeiteten Bilder per ZIP oder einzeln downgeloadet werden.
    5. Ein gewährleistungspflichtiger Mangel liegt nur dann vor, wenn die erbrachte Leistung wesentlich vom vertraglich Geschuldeten abweicht. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist nur für Mängel zulässig, die im Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden waren. Darüber hinausgehende Garantieversprechen werden von der Fotografin nicht übernommen. Für Erfüllungshandlungen des Fotografen, die auf unrichtigen oder ungenauen Anweisungen des Vertragspartners beruhen bzw. für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung bzw. Handhabung hervorgerufen werden, bestehen jedenfalls keine Gewährleistungsansprüche.
    6. Wird die Leistung vom Vertragspartner zur bedungenen Zeit am bedungenen Ort nicht angenommen bzw. die Leistungserbringung der Fotografin verzögert oder unmöglich gemacht, gerät der Vertragspartner in Annahmeverzug. In diesem Fall ist die Fotografin berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder auf Vertragserfüllung zu bestehen. Die Fotografin ist ebenso berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag (bspw. Mitwirkungspflichten, Leistung der Anzahlung bzw. Teilzahlungen) verstößt. Der Vertragspartner hat der Fotografin jedenfalls den von ihm schuldhaft verursachten Schaden zu ersetzen. 
    7. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel.
    8. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    9. Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den Fotografien bei der Fotografin. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten Verzugszinsen sowie der Ersatz angemessener Mahn- und Inkassokosten als vereinbart.
    10. Der Kunde stellt sicher, dass die Fotografin Zutritt zu den Räumen/ Feierlichkeiten erhält und dass in der jeweiligen Lokalität (Kirche, Hotel, Gastraum, Privatgebäude usw.) fotografiert werden darf. Der Kunde holt vorab das Einverständnis des Eigentümers ein. Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, dass für die Fotografin (und ggf. dessen Erfüllungsgehilfe) eine Sitzgelegenheit zur Verfügung steht.
    11. Bei Hochzeiten ist die Fotografin stets bemüht, alle anwesenden Gäste zu fotografieren, dies kann aber nicht garantiert werden. Bei Fertigung der Aufnahmen beachtet die Fotografin das Hausrecht des jeweiligen Veranstaltungsortes. Die gebuchte Zeit versteht sich fortlaufend und kann nicht aufgeteilt werden.
    12. Mündliche Nebenabreden oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch die Fotografin..
  7. Nebenpflichten
    1. Der Kunde verpflichtet sich, an der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags mitzuwirken und die Fotografin nach besten Kräften zu unterstützen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen (z. B. Zeitpläne, Wegbeschreibungen, Sonderwünsche) rechtzeitig vorliegen.
    2. Bei Hochzeiten oder sonstigen Veranstaltungen benennt der Kunde eine verantwortliche Kontaktperson samt Telefonnummer, die der Fotografin während der Veranstaltung sowie ab spätestens zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn für Rückfragen zur Verfügung steht.
    3. Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Kunde zu sorgen. Sollten einzelne Personen nicht fotografiert werden wollen, hat der Auftraggeber die Fotografin hierüber vorab oder ehestmöglich zu informieren. Die Fotografin wird nach Möglichkeit darauf Rücksicht nehmen, kann jedoch nicht garantieren, dass diese Personen in jeder Situation vollständig ausgeschlossen werden. Er hält die Fotografin diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB.
    4. Wird die Fotografin mit der Bearbeitung fremder Bilddateien beauftragt, versichert der Kunde, zur entsprechenden Nutzung berechtigt zu sein, und stellt die Fotografin von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.
    5. Bei Aufträgen (vor allem bei Hochzeitsbegleitungen), die über 22 Uhr hinausgehen, bei Anreise am Vortag oder bei Anreise mit der Bahn / Flugzeug übernimmt der Kunde die Übernachtungskosten in einem Hotel der Mittelklasse.
    6. Bei Hochzeiten sorgt das Brautpaar für die Fotografin und ggf. dessen Erfüllungsgehilfen für die Verpflegung während der Hochzeitsreportage.
  8. Honorar
    1. Für die Erstellung der Fotografien steht der Fotografin ein Honorar gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste bzw. dem individuell vereinbarten Angebot zu.
    2. Bei Aufträgen mit mehreren Teilleistungen ist die Fotografin berechtigt, nach Erbringung einzelner Leistungen Teilrechnungen zu legen.
    3. Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch die Fotografin erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.
    4. Werden im Zuge der Durchführung des Auftrags vom Kunden Änderungen gewünscht so geht dies zu seinen Lasten und der Mehraufwand muss verrechnet werden. Dasselbe gilt für konzeptionelle Leistungen (Beratungen, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.), überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.
    5. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Kunden gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Kunde nachweist, dass dem Auftragnehmer kein Schaden entstanden ist.
    6. Mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 20 % der vereinbarten Auftragssumme fällig. Die Anzahlung dient der verbindlichen Reservierung des vereinbarten Termins sowie der Abgeltung der bis zum Veranstaltungstag anfallenden organisatorischen und vorbereitenden Leistungen der Fotografin (insbesondere Beratung, Kommunikation, Terminblockierung, Planung und administrative Tätigkeiten). Diese Leistungen werden unabhängig davon erbracht, ob die fotografische Begleitung am Veranstaltungstag letztlich durchgeführt werden kann.
    7. Alle Preise verstehen sich in Euro. Die Fotografin ist Kleinunternehmerin gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG, daher wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Fotografin ist an frühere Preise bei Folgeaufträgen nicht gebunden.
    8. Übersteigt die An- und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden folgende Reisekosten berechnet: bis km 25 sind die Fahrtkosten inklusive. Ab km 25 wird je zusätzlich gefahrenem Kilometer 0,80 €, berechnet. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Parkgebühren, Maut- und Autobahngebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
    9. Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit der Fotografin sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit den Forderungen der Fotografin stehen, gerichtlich festgestellt oder von der Fotografin anerkannt wurden.
    10. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist die Einräumung von Nutzungsrechten gesondert zu vergüten. Das Werknutzungsentgelt richtet sich nach der vereinbarten oder angemessenen Höhe.
  9. Zahlung
    1. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug per Überweisung zu bezahlen. Bei Überweisung gilt die Zahlung erst mit Zahlungseingang beim Fotografen als erledigt Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum der Fotografin. Die Rechnung wird dem Kunden in der Regel innerhalb kurzer Zeit nach Abschluss des Auftrags per E-Mail im PDF-Format übermittelt. Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars samt Nebenkosten werden keine Nutzungsrechte an den Fotografien eingeräumt.
    2. Der Fotograf ist berechtigt, Zahlungen unabhängig von deren Widmung zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld sowie der darauf anfallenden Verzugszinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
    3. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden unabhängig vom Verschulden Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. sowie Zinseszinsen in der gesetzlichen Höhe verrechnet. Darüber hinaus ist der Vertragspartner bei verschuldetem Zahlungsverzug verpflichtet, dem Fotografen sämtliche aufgewendeten, zur zweckentsprechenden Eintreibung der Forderung notwendigen Kosten, wie etwa Anwaltshonorar und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren und jeden weiteren Schaden, insbesondere auch den Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten anfallen, zu ersetzen.
  10. Rücktrittsrecht der Fotografin
    1. Die Fotografin ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen.
      • Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird
      • oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser nach Aufforderung der Fotografin keine Vorauszahlungen leistet,
      • bzw. wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche vom Kunden zu vertreten sind, unmöglich oder trotz Setzung einer 14tägigen Nachfrist weiters verzögert wird, bzw. der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines fällig gestellten Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

        Bereits erbrachte Leistungen sind der Fotografin angemessen abzugelten.
    2. Leistungshindernisse aus persönlichen Gründen der Fotografin: Ist der Fotografin die Leistungserbringung aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft, Unfall oder Todesfall im engen Familienkreis vollständig unmöglich, wird der Kunde unverzüglich informiert. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen, insbesondere die Anzahlung, vollständig rückerstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Sofern möglich, bemüht sich die Fotografin um die Vermittlung eines geeigneten Ersatzfotografen, ohne dass hieraus ein Rechtsanspruch entsteht. Bereits erbrachte Leistungen sind der Fotografin angemessen abzugelten. Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, nicht von der Fotografin zu vertretende Umstände schließen Schadenersatzansprüche aus.
    3. Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, nicht von der Fotografin zu vertretende Umstände (z. B. Autopanne, Verkehrsunfall, Stau, extreme Witterungsverhältnisse, behördliche Anordnungen) schließen Schadenersatzansprüche aus. Ist der Fotografin aus diesen Gründen die Leistungserbringung vollständig unmöglich, wird der Vertrag aufgelöst. Bereits geleistete Zahlungen werden abzüglich der bis dahin erbrachten Leistungen (insbesondere der Terminreservierung und organisatorischen Vorbereitung) rückerstattet. Kann die Fotografin aufgrund der genannten Umstände den vereinbarten Termin verspätet wahrnehmen und die Leistung ganz oder teilweise erbringen, besteht eine Zahlungspflicht des Kunden nur im Umfang der tatsächlich erbrachten Leistung.
      Ein Anspruch auf kostenlose Verlängerung oder Schadenersatz besteht nicht.
  11. Rücktrittsrecht des Kunden
    1. Bei Stornierung von Hochzeitsaufträgen durch den Kunden, gelten folgende Stornosätze als vereinbart:
      – bei einer Stornierung von mehr als 3 Monaten vor der Hochzeit – Einbehalten der Anzahlung
      – bis 3 Monate vor dem Hochzeitstermin: 50% der Auftragssumme
      – bis 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin: 75 % der Auftragssumme
      – ab 2 Wochen vor dem Hochzeitstermin: 100% der Auftragssumme

      Im Falle einer schweren Erkrankung einer zu fotografierenden Person oder eines Todesfalls im engen Familienkreis kann die Fotografin nach eigenem Ermessen eine einmalige Terminverschiebung anbieten. Diese ist bis spätestens 3 Tage vor dem vereinbarten Hochzeitstermin möglich. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Die Fotografin ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis zu verlangen.

      Das Stornoentgelt soll der Fotografin einen Teil ihres bisherigen Aufwandes (z.B. E-Mail Verkehr, Telefonate, Angebotserstellung, Kennenlerntermin, etc.), sowie den Umsatzentgang durch das Blockieren eines ganzen Tages, ersetzen.


      Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens der schriftlichen Stornierung bei der Fotografin.
    2. Bei Stornierung von regulären Fotoshootings durch den Kunden, gelten folgende Stornosätze als vereinbart:
      – bis 2 Wochen vor dem Shooting: kostenfreie Stornierung oder Vereinbarung eines Ersatztermins
      – bis 48 Stunden vor dem Shooting: Ersatztermin oder 50 % des vereinbarten Honorars
      – weniger als 48 Stunden vor dem Shootingtermin: Ersatztermin oder 80 % des vereinbarten Honorars

      Im Falle einer Erkrankung der zu fotografierenden Person kann bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin eine einmalige kostenlose Terminverschiebung erfolgen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Die Fotografin ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis zu verlangen.

      Das Stornoentgelt soll der Fotografin einen Teil ihres bisherigen Aufwandes (z.B. E-Mail Verkehr, Telefonate, Angebotserstellung, Kennenlerntermin, etc.), sowie den Umsatzentgang durch das Blockieren des Termines, ersetzen.

      Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens der schriftlichen Stornierung bei der Fotografin.
    3. Für Sondershootings und Aktionen mit begrenzten Teilnehmerplätzen (z. B. Eselshootings, „Glow Yourself“, Weihnachtsshootings) gelten folgende Sonderregelungen
      – kostenlose Stornierung bis spätestens 10 Tage vor dem jeweiligen Termin → vollständige Rückerstattung der geleisteten Anzahlung
      -Stornierung weniger als 10 Tage vor dem Termin: Rückerstattung der Anzahlung nur dann, wenn ein geeigneter Ersatzteilnehmer genannt wird oder der Shootingplatz anderweitig durch die Fotografin vergeben werden kann

      Hintergrund hierfür ist, dass mit der Durchführung dieser Sondershootings bereits im Vorfeld organisatorische Aufwendungen (z. B. Raummiete, Planung, Vorbereitung) verbunden sind. Die Fotografin behält sich vor, Sondershootings bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zu verschieben oder abzusagen. In diesem Fall wird die Anzahlung vollständig rückerstattet.
    4. Stornierungen bedürfen der schriftlichen Form und sind per E-Mail an zu richten. Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin, gilt dies als Nichterscheinen, und es wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars fällig.
    5. Eine Teilstornierung von vereinbarten Leistungen, ist nur mit dem Einverständnis der Fotografin möglich.
  12. Datenschutz:
    Die Fotografin verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes (DSG). Nähere Informationen zur Art, zum Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten des Auftraggebers sind der Datenschutzerklärung der Fotografin zu entnehmen, abrufbar unter: www.carografie.at/datenschutz

    Der Vertragspartner nimmt folgende Datenschutzmitteilung, sofern diesem nicht eine weiterführende Mitteilung zugegangen ist, zur Kenntnis und bestätigt, dass die Fotografin damit die ihn treffenden Informationspflichten erfüllt hat.
  13. Schadenshaftung
    1. Die Fotografin haftet für von ihr schuldhaft verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schadenersatzansprüche für Sachschäden sind bei bloß leicht fahrlässiger Verursachung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden an vom Vertragspartner zur Bearbeitung übernommenen Sachen, sowie Schäden, die durch eine Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflichten eingetreten sind.
    2. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer (Floristen, Dekorateuren, etc.) oder Lieferanten, welche ihre Leistung auf eigene Rechnung stellen, ist die Haftung der Fotografin ausgeschlossen.
    3. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    4. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet die Fotografin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    5. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über dem Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, digitale Bilddateien) haftet die Fotografin – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Leider kann es immer vorkommen, dass die Technik wie Speicherkarten, Speicherkartenslots, Kamera, Objektiv versagt, auch bei nicht mehr wiederholbaren Events. Hierfür wird keine Haftung übernommen und eine Rückerstattung der Shooting- bzw. Tagespauschale ist ausgeschlossen. Für Dritte (Labors etc.) haftet die Fotografin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
    6. Für Qualitätseinbußen, Farbabweichungen oder sonstige Mängel, die durch eigenverantwortliche Weiterverarbeitung, Entwicklung oder den Druck der Bilder durch den Kunden oder Dritte entstehen, übernimmt die Fotografin keine Haftung.
    7. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Bilder bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen. Die Fotografin bemüht sich, alle gewünschten Szenen und Motive festzuhalten. Eine Garantie für die vollständige Abbildung bestimmter Personen, Situationen oder Programmpunkte besteht nicht. Abweichungen in Bildstil, Bildauffassung, Motivwahl, Farbgebung oder künstlerischer Gestaltung stellen keinen Mangel dar und sind kein Reklamationsgrund. Reine Geschmacksrügen sind ausgeschlossen.
    8. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern, Vorlagen und Fotobücher erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
    9. Der Kunde trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person der Fotografin liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, verspätete Programmpunkte, fehlende Genehmigungen, Nichterscheinen von Personen, Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc..
    10. Die Organisation und die Ausführung der Aufträge erfolgen mit größter Sorgfalt. Ist es der Fotografin aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, attestierte Krankheit, Todesfall in engen Familienkreis, Verkehrsstörungen o.ä.) oder Schwangerschaft nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb von 4 Wochen bei Fotoshootings und innerhalb von 6 Wochen bei Hochzeiten zu liefern, verzichtet der Kunde auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Fotografin. Diese bemüht sich in diesem Fall, soweit dies für die Fotografin zumutbar ist, rechtzeitig, eine/n gleichwertige/n Ersatzfotografen/Ersatzfotografin zu stellen bzw. die Bilder asap. zu liefern.
  14. Schad- und Klagsloshaltung: 
    1. Der Kunde verpflichtet sich, die Fotografin vollständig gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, falls er aufgrund von Verstößen gegen Rechtsvorschriften bzw des Verhaltens des Vertragspartners zivil- oder strafrechtlich verfolgt oder belangt bzw gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
  15. Schlussbestimmungen
    1. Für alle gegen einen Vertragspartner des Fotografen, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
    2. Allfällige Regressforderung, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung im Sinne des PHG gegen den Fotografen richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Fotografen verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Im Übrigen ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Liegen die Voraussetzungen des Artikels 5 Abs.2 des Europäischen Schuldvertragsübereinkommens (EVÜ), nicht aber ein Fall des Artikels 5 Abs.4 in Verbindung in Abs.5 EVÜ vor, so führt die Rechtswahl nicht dazu, dass dem Vertragspartner der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
    3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Fotografen auftragsgemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Film, Video, etc.).

WIDERRUFSBELEHRUNG

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und wurde der Vertrag im Fernabsatz (z. B. über Website, E-Mail, Telefon, WhatsApp oder soziale Medien) oder außerhalb der Geschäftsräume der Fotografin abgeschlossen, steht dem Kunden grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die Fotografin mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail) über seinen Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Um ein Widerrufsrecht auszuüben, muss

Caroline Nagl
Sandfeldstraße 3
3374 Säusenstein
E-Mail:

mittels einer eindeutigen, textlichen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder Email) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Hierfür kann das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist versendet wird.

In nachstehenden Fällen ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen:

  • bei Verträgen über Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der vierzehntägigen Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde
  • bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (bspw. Fotobücher).

Folgen des Widerrufs:

Wird der Vertrag wirksam widerrufen, werden alle bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang des Widerrufs, zurückerstattet.
Die Rückzahlung erfolgt mit demselben Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Hat der Kunde ausdrücklich verlangt, dass die Fotografin vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt, so hat der Kunde im Falle eines Widerrufs einen angemessenen Betrag zu zahlen.
Dieser Betrag entspricht dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen.

Widerrufsvorlage:

Absender:
Name/Vorname: __________________________________________________ 
Telefon: _________________
Straße/Hausnr.: ___________________________________________________ 
E-Mail: __________________
PLZ/Ort: ___________________________________________________________

Empfänger:
Caroline Nagl, Sandfeldstraße 3, 3374 Säusenstein

E-Mail:

Widerruf zum Vertrag vom ______________________________
Sehr geehrte Frau Nagl,
hiermit widerrufen(n) ich/wir* den von mir/uns* abgeschlossenen Vertrag über folgende(n) Dienstleistung(en) (ggf. Rückseite benutzen):
1.) __________________________________________________________________________________________
2.) __________________________________________________________________________________________
3.) __________________________________________________________________________________________


Die Widerrufsfolgen aus dem Anhang des Vertrages hab ich gelesen und verstanden.

Mit freundlichen Grüßen
_________________________________________ ____________________________________________

Ort/Datum Unterschrift
*) Unzutreffendes bitte streichen

Caroline Nagl
deine Fotografin
Ybbs an der Donau | Freistadt

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